Auswirkungen auf den VerdienstWährend der Dauer der Transferbeschäftigung erhalten Sie weiter ein monatliches Entgelt: Transfermaßnahme:Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis bleibt für die Dauer Ihrer individuellen Kündigungsfrist bestehen. Sie erhalten für diesen Zeitraum Ihr übliches Entgelt von Ihrem Arbeitgeber. Transfergesellschaft:Sie erhalten Transferkurzarbeitergeld und ggf. eine Aufstockung durch den bisherigen Arbeitgeber (entsprechend den Regelungen des Transfersozialplanes). In der Regel liegt der monatliche Gesamtbetrag über dem Betrag des gesetzlichen Arbeitslosengeldes. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibtauch nach Beendigung der Transferbeschäftigung weiter bestehen. Das heißt für Sie, sollten Sie nach dem Verlassen der Transfergesellschaft keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, steht Ihnen weiterhin das Arbeitslosengeld zu. Auch die ursprüngliche Berechnungsgrundlage auf Basis Ihres Gehalts bleibt erhalten. Die Zeit in der Transfergesellschaft nimmt keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. |
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