Vorteile durch Transfermaßnahmen

Beschäftigtentransfer eröffnet Ihrem Unternehmen die Chance, Ihre soziale Unternehmerverantwortung aktiv zu leben. Ihre Mitarbeiter werden durch Transfermaßnahmen nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen. Sie werden unterstützt, gefördert und auf ihrem Weg in den ersten Arbeitsmarkt professionell begleitet. Der unvermeidbare Stellenabbau kann somit für alle Beteiligten sozialverträglich und zu kalkulierten Kosten gestaltet werden.


Kosten verringern und sinnvoll investieren

Oft sind die Kosten eines Transfersozialplanes vergleichbar mit den Kosten eines Abfindungssozialplanes. Allerdings verringern Sie durch Transfermaßnahmen Ihre weiteren Folgekosten und können im Rahmen des Beschäftigtentransfers Ihre Fixkosten fest planen und verringern.

Positive Auswirkung durch gelebte Trennungskultur

Stellenabbau ist immer ein harter Eingriff in das Unternehmen. Mit der Entscheidung für einen Transfersozialplan demonstrieren Sie unternehmerische und soziale Verantwortung. Sie unterstützen Ihre Mitarbeiter ein gutes Stück weiter auf ihrem Weg in die neue Zukunft. Durch eine gelebte Trennungskultur gestalten Sie Ihr Image als verantwortungsbewusster Arbeitgeber positiv – sowohl in der Öffentlichkeit als auch innerhalb Ihres Unternehmens.


Volumenanpassung und Flexibilitätpotentiale

Besonders in kritischen Zeiten muss die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität erhalten und gestärkt werden. Durch die Wahl des Beschäftigtentransfers können Sie beides nachhaltig unterstützen. Das Unternehmen eröffnet sich durch die Transfermaßnahme den Freiraum, sich ganz auf die Anpassung der betrieblichen Abläufe an die neue Situation zu konzentrieren.

Kündigungsschutzklagen vermeiden

Die Wahl des Transfersozialplanes bietet die Chance, möglichst viele Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Durch den bewusst gestalteten Transfersozialplan zwischen Unternehmen und Betriebsrat wird eine verbindliche Vorgehensweise für alle betroffen Parteien geschaffen. Durch eine zeitnahe Einleitung erster Transferleistungen und Maßnahmen für die betroffenen Mitarbeiter können Kündigungsschutzklagen weitgehend vermieden werden.

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