Kosten von Transferleistungen

Die Gesamtkosten des Beschäftigtentransfers werden bestimmt durch Kündigungsfristen, Vermittlungschancen und Qualifizierungsbedarf, der Einrichtung einer Transferagentur sowie der Bildung einer Transfergesellschaft.

Während der Betreuung Ihrer Mitarbeiter durch eine Transferagentur erhalten diese weiterhin durch Ihr Unternehmen die Gehalts-/Lohnzahlungen. Die Transferagentur führt erste Transfermaßnahmen (z.B. Profiling) durch. Hierzu können öffentliche Förderungen beantragt werden. Diese Leistungen aus den Arbeitsmarktprogrammen des Landes NRW, umschließen Profiling, Trainingsmaßnahmen, Transfermaßnahmen und Projektleitung. Wir unterstützen Sie bei den hier erforderlichen Antragsverfahren bei der Agentur für Arbeit.

Während der Dauer der Transfergesellschaft erhalten die Mitarbeiter Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit in Höhe von 60 bzw. 67% (bei einem Kinderfreibetrag von 0,5 oder höher). Häufig wird dieser Betrag, durch eine im Transfersozialplan festgelegte Aufstockung, erhöht. Darüber hinaus verbleiben bei Ihnen Remanenzkosten wie Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubsgeld, bezahlte Feiertage etc.

Sieht Ihr Transfersozialplan für die ausscheidenden Mitarbeiter ausdrücklich Qualifizierungsmaßnahmen vor, sind diese Kosten ebenfalls zu berücksichtigen. In bestimmten Fällen sind Leistungen erstattungswürdig oder -fähig und werden durch uns bei der Agentur für Arbeit beantragt.

DruckenE-MailImpressum